TOP Ö 9: 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenkirchen (Änderungsbereich Neuenkirchen), Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel westlich der Bramscher Straße, K 102