TOP Ö 5: 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenkirchen; • Einstellung des Planverfahrens zur Erweiterung des Gewerbegebietes an der Gemeindestraße Mühlenort, Voltlage • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Ausweisung eines Sondergebietes im Zusammenhang mit der Errichtung einer Nährstoffaufbereitungsanlage (Biogasanlage) in Voltlage, Ortsteil Höckel