TOP Ö 11: 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenkirchen (Änderungsb. Neuenkirchen); Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.05.2022, hier: Änderung des Geltungsbereiches für das Gewerbegebiet östlich der Bramscher Straße